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Am Starnberger See (dem Lieblingssee der Münchner Hautevolee) wurde das auch immer beklagt. Jetzt habe ich gehört, daß sich das dort ändert: Wenn ein an den See grenzendes Grundstück von einem verstorbenen Besitzer auf seinen Erben übergeht, muß dieser einen Uferstreifen abgeben. Wann man damit angefangen hat, weiß ich nicht; trotzdem: Bei der heutigen hohen Lebenserwartung wird es noch etliche Jahrzehnte dauern, bis die Ufer auf diese Weise allgemein frei werden.@ Babel: das ist leider eine traurige Realität an den österreichischen Seen.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass in ferner Zukunft in Gebieten öffentlichen Erholungsinteresses möglicherweise Änderungen etwa in Bezug auf Spekulationsverbot u.dgl. kommen könnten?
Wolfgang (SAGEN.at)
Da bleibt ja noch die Möglichkeit der elektrischen Kerzen, wie in Italien üblich, in zwei Varianten: Entweder geht irgendeine Kerze an, sobald man Geld eingeworfen hat, oder man kann sich sogar aussuchen, welche Kerze ...In der Wallfahrtskirche Maria Taferl besteht seit der letzten Renovierung auch dieses Verbot und wenn man sich die Schutzmantelmadonna in der jetzt dafür eingerichteten "Kerzenkapelle" ansieht, dann weiß man, warum .