Bei Besuch vom Michaelsberg mit St. Michaelskapelle und dem Naturschutzgebiet Michaelsberg und Habichtsbuckel in Untergrombach (Stadtteil von Bruchsal im Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland) fand ich am 30.03.2003 folgende Verbotstafeln vor:
Naturschutzgebiet "Michaelsberg und Habichtsbuckel": Dieses Naturschutzgebiet ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzen und Tiere. Zu seinem Schutz sind folgende Verbote einzuhalten:
- feste Wege zu verlassen
- Hunde frei laufen zu lassen
- Tieren nachzustellen sowie ihren Lebensraum zu beeinträchtigen
- Pflanzen zu pflücken, auszugraben, zu beschädigen oder einzubringen
- zu zelten, zu lagern oder Feuer zu machen
- Lärm zu machen
- zu reiten
Verboten: Die Verunreinigung der Kapelle der Treppe und des Grundes durch Bestreuen von: Reis, Konfetti, Blüten usw. ist verboten. Bei Verstoß wird der Veranstalter mit den Kosten der Endreinigung belegt. Hausverwaltung / Messner / Pächter
Privatgrund: Das Zelten, Campieren, Beliegen usw. ist verboten. Der Pächter
Privatgelände Gaststätte Michaelsklause. Aufenthalt nach Betriebschluß nicht gestattet. Warnung vor dem Hunde.