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Sühnekreuze, Marterl, Totenlichter

Wie ich auf untenstehender Seite fand gibts nicht nur in Oberbayern den Glauben, dass steinerne Feldkreuze oder Marterl auf keinen Fall entfernt, zerteilt oder einer profanen Nutzung zugeführt werden dürfen.
An dem Ort würde es hinterher umgehen (bayr. 'weizen') und über den Täter/ Schänder käme Unglück, Konkurs, Krankheit...

In oberbayr. Marterl- Dokumentationen werden diese niedrigen Steinkreuze, i.d. Regel ohne Inschrift, oft als Sühnekreuze bezeichnet.
Sie kennzeichnen den Ort, an dem jemand gewaltsam zu Tode kam oder ermordet wurde, wobei das Kreuz als Sühne vom Täter oder der Familie des Täters errichtet worden sei (??)

In Bad Tölz gibt es auf dem alten Weg nach Gaissach ein sog. Pestkreuz. Hier wurde das Original entfernt und durch eine Nachbildung ersetzt.
Es markiert den Ort, an dem hilfesuchende Tölzer in der Pestzeit von den Gaissachern mit Gewalt am Bittgang zur Gaissacher Kirche St. Michael gehindert worden sein sollen.
Das Dorf Gaissach wäre danach infolge der Pest ausgestorben.

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