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Panormafreiheit in Gefahr?

Entschuldige bitte, aber das ist ja gröbster Unfug!

Erstens ist der von Dir zitierte Text die Privatmeinung einer Privatperson ohne jegliche juridische Ahnung.

Und zweitens - was viel wichtiger ist - bezieht sich der Urheberrechtsschutz ausdrücklich auf GEWERBLICHE Fotos von NEUBAUTEN in Frankreich und Italien!

Das heißt, wenn man in diesen beiden Ländern ein Foto von einem Neubau macht und dann Postkarten drucken lässt und die vor dem Gebäude verkauft, dann könnte der Architekt eventuell Ärger machen (wenn es ihm nicht anzunehmenderweise völlig egal ist).

Daher gibt es überhaupt keinen Grund zu jeglicher Panikmache...

Wolfgang (SAGEN.at)
 
Hier die Meinung eines Anwalts zum Thema:

In Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Ungarn, Finnland und Italien dürfen Werke der Architektur nur dann frei fotografiert werden, wenn deren Schöpfer bereits 70 Jahre tot ist. Folgenlos bleibt der Verstoß allerdings, wenn die Bilder nur im privaten Rahmen verwendet werden.
Quelle: http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?Datei=/de/Foto_Recht.php?ID=26&ID=26&geholfen=ja

Ob ein für die Allgemeinheit zugängliches Internetforum noch zum "privaten Rahmen" gehört, wage ich zu bezweifeln.

Interessant - zumindest als Handhabung für den Gelegenheitsphotographen - auch die Wiki-Übersicht unter https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#/media/File:Panoramafreiheit_in_Europa_(Karte).png

Eine juristisch eindeutige Auskunft wird man nur über die zuständigen Stellen in Rom bekommen, was aber ohne Kenntnis der italienischen Sprache aussichtslos sein dürfte.
 
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