ich zitiere aus dem Buch "Hexen, Mörder, Henker" von Anna Ehrlich über die Situation in Österreich:
Die österr. Hexenprozesse sind weder vollzählig, noch vollständig überliefert. Die Zahl von ungefähr 900 Hinrichtungen in der Zeit von 1350 bis 1750 auf dem Gebiet des heutigen Österreich inklusive Südtirols wird wohl nach oben revidiert werden müssen, da immer wieder bisher unbekannte Akten zum Vorschein kommen. In der Steiermark wurden von Mitte des 16. Jahrhunderts bis Mitte des 18. Jahrhunderts 220 Prozesse geführt, wobei insgesamt 820 Menschen vor Gericht standen. Der letzte österr. Zauberprozess fand 1746 auf dem Burgschloss von Oberradkersburg, heute in Slowenien, statt. Anders als im protestantischen Deutschlad waren in Österreich wie in Italien viele Männer unter den Verurteilten, Mindestens ein Drittel, wenn nicht mehr. Ein Großteil der Verfolgten waren Unterprivilegierte, arme Bauern, Taglöhner, Bettler, Landstreicher, Zigeuner. Fälle, in denen Adelige, reiche Bürger, Geistliche und andere gebildete Leute in Hexenprozesse verwickelt wurden, waren selten. Nicht alle zum Tode Verurteilten waren Unschuldslämmer, viele hatten Straftaten begangen: Diebstähle und Kirchenraub, Leichenschändung, Betrügereien aller Art ( zum Beispiel Wettermachen ), manchmal sogar Mord, Kindstötung und Kinderschändung. In Gebieten, wo besonders eifrige Hexenjäger am Werk waren, wurden sicherheitshalber gleich alle Verbrecher zusätzlich der Hexerei beschuldigt, "normale" Strafprozesse gab es dort nur noch selten. Sehr viele Unschuldig gerieten den Hexenjägern ebenfalls ins Netz, was sie missgünstigen Nachbarn oder der Aussage eines Inquisiten unter der Folter zu verdanken hatten. Besonders häufig wurden Bettler oder Familienmitglieder einer "überführten" Hexe verfolgt, selbst kleine Kinder. War man doch der Meinung, dass Hexen ihre Kinder dem Teufel weihten.
" Wie das eye so das kücken, wie das kücken, so der vogel, also legt er eyer"
Erschütternd lesen sich Berichte über Mütter, die trotz unendlicher Qualen darauf bestanden, dem Teufel ihre Kinder verweigert zu haben, um diesen damit das Leben zu retten. Zwar waren weltliche Gerichte für die Hexenprozesse zuständig, doch immer wieder war es die Kirche, die den Anstoß gab, vor allem wenn die Beschuldigten protestantischen Glaubens waren.