Hexenprozesse zogen sich in Norddeutschland - wenn auch nicht vor Strafgerichten ausgetragen - noch bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts hin. Dabei ging es v.a. um Rufmord, Verleumdung, üble Nachrede - kurz: Mobbing: die Hühner legten keine Eier mehr und/oder die Kühe gaben keine Milch. Daran musste jemand schuld sein! Und zwar jemand anderes! Das Vieh sei verhext worden, mit dem Bösen Blick, mit Bösen Hexereisprüchen. Am besten aus dem 7. und 8. Buch Mose. Die Schuld wurde bevorzugt Schwächeren gegeben, Randständigen, sehr gerne alleinstehenden Frauen.
Aber es gab Leute, die das nicht hingenommen haben, die Hilfe nicht nur anboten, deren Hilfe auch angenommen wurde. Einer davon war der Lehrer und Volkskundler Johann Kruse. Kruse argumentierte nicht nur, legte sich mit Dörflern, Behörden und auch den Kirchen an, er besorgte engagierte Rechtsanwälte, die energisch vor Gericht gegen solche Auswüchse vorgingen.
Wer heute durch die Archive lokaler und regionaler Tageszeitungen aus der Zeit zwischen dem 2. Weltkrieg und Ende der 70er Jahre klickt findet immer wieder Annoncen, die immer den gleichen Wortlaut haben: "Ich, Person ABC erkläre hiermit öffentlich, dass die von mir am Tage DD-MM-Jahr gemachten Äußerungen über die Person XYZ unwwahr sind. Ich, Persön ABC erkläre hiermit, dass ich meine falschen Äußerungen mit dem Ausdruck des größten Bedauern zurück nehme."
Johann Kruse ist eine äußerst interessante, aber auch in Teilen sehr widersprüchliche Person. Sein Vermächtnis und sein Lebenswerk befindet sich im Hamburger Völkerkundemuseum und wird derzeit in die Bestände der Hamburger Staatsbibliothek eingegliedert.
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