Am 19. September 1721 erging der kurfürstliche Befehl an die Ämter der Städte Dresden, Meißen und Großenhain, steinerne Postmeilensäulen zu errichten. Kurze Zeit später, am 1. November 1721, wurde der Befehl auf das gesamte Land ausgedehnt. Noch am selben Tag wurde von der zuständigen staatlichen Behörde
„Die Generalverordnung, die Setzung der steinernen Post-Säulen in Chur-Sächßis Landen betreffend“
und das
„Mandat, daß die Unkosten zur Setzung der steinernen Post-Säulen auf Kosten desjenigen Orts Obrigkeit, auf dessen Grund und Boden selbige zum stehen kommen, geschehen sollen.“
erlassen. Für die Oberlausitz erfolgte am 24. November 1721 eine separate Anweisung.
Welche Säulen im Einzelnen gesetzt werden sollten, wurde von Zürner selbst, der damit am 14. Dezember 1721 durch ein Dekret Augusts des Starken beauftragt wurde, ausgearbeitet. Zürner legte fest, dass direkt vor den Toren der Stadt eine große Distanzsäule, aller viertel Meilen eine Viertelmeilensäule, aller halben Meilen eine Halbmeilensäule und aller Meilen eine Ganzmeilensäule errichtet werden musste. Dabei ist die Form als Obelisk, wie auch andere Beispiele aus der Architektur belegen, als symbolische Architekturform für die Herrschaft Augusts des Starken benutzt worden. Im kursächsischen Anteil der Grafschaft Henneberg sollten anstelle der Stein- gusseiserne Säulen errichtet werden.
Von Seiten der Forschung wird davon ausgegangen, dass ursprünglich etwa 300 Distanzsäulen (Postmeilensäulen) und etwa 1.200 Straßensäulen (Ganz- und Halbmeilensäulen, Viertelmeilensteine) gesetzt wurden. Davon blieben bis heute etwa 200 erhalten.