Ich habe sie mir bei der Gelegenheit auch angesehen und war nach beiden Dokus jeweils sehr erschüttert. Eine menschliche Tragödie größten Ausmaßes, aber leider auch ein juridischer und politischer Tiefstpunkt in der Geschichte Österreichs. Mehr kann ich dazu mangels Worten nicht sagen.
Die oben verlinkte Doku hat einen schwerwiegenden Fehler: der Heizlüfter war nach Verlassen der Station abgeschaltet, die Stromversorgung der Heizlüfter war nur in den Stationen aufrecht über eine Stromschiene. Eine Heizwendel aus dünnem Draht kühlt relativ schnell aus...
Alle anderen Dokumentationen haben einen groben Schnitzer drinnen: die Tatsache, dass der Wagen vollkommen ausgebrannt ist und somit alle Beweise vernichtet wurden... Ein Rückschließen vom intakten Wagen auf den Ausgebrannten ist nur bedingt möglich bis unmäglich.
(Admin: externer Link existiert nicht mehr)
Die Deutschen Behörden sagen das (und widersprechen den Österreichischen, die den Heizlüfter zum Schuldigen auserkoren haben) :
Da an dem verbrannten Zug keine Feststellungen getroffen werden können, weil der dortige Heizlüfter verbrannt ist, ist eine zuverlässige Rekonstruktion des Brandgeschehens nicht möglich
Die Brandursache ist somit nicht geklärt. Eine angeblich gebrochene Aufhängung im Heizlüfter ist daher nicht beweisbar. Somit stellt sich berechtigterweise die Frage, in wie weit der Heizlüfter überhaupt ursächlich Schuld am Desaster sein kann. Die Möglichkeit besteht - mit Sicherheit gesagt kann es aber nicht werden.
Ein weiteres Problem an der Katastrophe ist die Tatsache, dass Experten davon ausgingen, dass in einer Standseilbahn nicht zum Brand kommen kann und es dementsprechend keine Brandschutzbestimmungen für derartige Anlagen gab. Nach Kaprun mussten alle derartigen Anlagen aufgerüstet werden.
Der Heizlüfter selber wurde deswegen nie für brandgefährlich gehalten, weil er nur im Stand, sprich in der Station mit Strom versorgt wurde, ansonsten gibt es nur ein Niederspannungsstromnetz für den Wagen, welches über Batterien, die in den Stationen geladen werden, gespeist wird. Somit sei eine Zündquelle ausgeschlossen gewesen.
Das Hydrauliköl wurde vermutlich aus Umweltschutzgründen verwendet, leider hat es einen extrem niedrigen Flammpunkt und ist darüber hinaus noch petroliumbasierend aufgebaut. Das alleine wäre nicht schlimm gewesen, hätte nicht irgendetwas das Zeug angezündet... Die Schlussfolgerung, dass es keine Zündquelle im Fahrbetriebsmittel gibt, war natürlich falsch... Nur dafür jemanden zu belangen, ist schon alleine wegen der bis dato ungeklärten Brandursache unmöglich.
Darüber hinaus haben sich die Gummimatten als problematisch erwiesen. Sie waren weit verbreitet und mussten als Folge aus dem Unglück aus allen Seilbahnanlagen verschwinden. Sie waren nämlich auch brandgefährlich...
Fakt ist: eine wahrscheinlich unglückliche Verkettung bis dato nicht für möglich gehaltener Einzelereignissen hat in Summe zu einer Katastrophe geführt. Leider ist der Auslöser der Brandkatastrophe bis heute nicht zweifelsfrei identifiziert. Im Zweifel für die Angeklagten also.
MFG Dachstein