In Innsbruck wurde ein Brunnenfrevler zu einer bedingten Geldstrafe und zur Bezahlung der Reinigungskosten des Brunnens verurteilt.
Bei der Eröffnung des Stadtbrunnens in der Marien-Theresien-Straße im Vorjahr war das Brunnenwasser plötzlich rosarot gefärbt herausgekommen.
Die Rotfärbung des Wassers, brachte damals die meisten Festgäste zum Schmunzeln, der Täter muss hingegen zahlen: 179,90 Euro für die Brunnenreinigung durch die Stadt und die Verfahrenskosten. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 140 Euro.
Quelle: ORF-Tirol (Link existiert nicht mehr)
Wolfgang (SAGEN.at)
Bei der Eröffnung des Stadtbrunnens in der Marien-Theresien-Straße im Vorjahr war das Brunnenwasser plötzlich rosarot gefärbt herausgekommen.
Die Rotfärbung des Wassers, brachte damals die meisten Festgäste zum Schmunzeln, der Täter muss hingegen zahlen: 179,90 Euro für die Brunnenreinigung durch die Stadt und die Verfahrenskosten. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 140 Euro.
Quelle: ORF-Tirol (Link existiert nicht mehr)
Wolfgang (SAGEN.at)