Das schöne Stadtwappen in Keramik an der Südfront des Rathauses entspricht dem 1537 von König Ferdinand verliehenen Wappen. Die Originalurkunde befindet sich im Stadtarchiv, eine Kopie ist im Rathaussaal zu sehen. Dieses Wappen wurde in Anerkennung der tapferen Abwehr durch die Scheibbser Bürger bei den Angriffen der Türken 1529 und 1532 verliehen. Die Türken konnten Scheibbs, das mit Flüchtlingen gesteckt voll war, nicht einnehmen.
Mit Brief und Siegel vom 2. November 1537 verlieh König Ferdinand I. den Scheibbsern ein Wappen. Begründung: „Für ihr ehrbares und redliches Wohlverhalten, als sie von den Türken schwerlich angefochten und in Gefährlichkeit gestanden sind und männlichen Widerstand gezeigt haben.“
Im Wappenbrief wird das Wappen präzise beschrieben: „Ein Schild, der Länge nach geteilt, die hintere Hälfte weiß oder silberfarbig, die vordere Hälfte schwarz. Im ganzen Schild drei runde Scheiben, im Driangel gestellt…“
Kurze Erklärung zur Symbolik:
Der "wilde Mann" wurde irrtümlich für den angeblichen Gründer von Scheibbs Graf Konrad von Peilstein gehalten. Tatsächlich handelt es sich dabei aber lediglich um einen in der Heraldik häufigen "Schildhalter".
Als Schildhalter gibt es jede Art von Lebewesen, die menschlichen reichen von Mohren und Mohrinnen bis Amor und den Tod. Die wilden Männer und Frauen sind stark behaart, ihr Bart und ihre Haare flattern, sie sind fast immer mit Laubkränzen gegürtet und gekrönt und mit Keulen bewaffnet.
Da es sich beim Scheibbser "wilden Mann" um eine Halbfigur handelt, um ein sogenanntes "Oberwappen", entfällt naturgemäß der Laubkranzgürtel, anstelle der Keule hält er eine der Scheibbser Wappenscheiben in der Hand.