in Tragwein in Oberösterreich.
Die erste Erwähnung findet sich im Jahre 1557.
Dieses Haus besaß das Burgrecht, womit das Wahlrecht für den Marktrichter verbunden war. Nur bestimmte, bedeutende Häuser - unabhängig vom Besitzer - hatten dieses Recht.
Auch wenn dieses Haus später als andere erwähnt wird, gilt als wahrscheinlich, dass es wesentlich äl¬ter ist. Begründet mit dem "Rechtlehen", wonach es sich um abgabenfreie, eigenständige Bürger han¬delte, die der "Herrschaft" keine Steuern und Zehent zu leisten hatten. (Infotafel)