auf dem gekennzeichneten Bereich des Babyfriedhofs auf dem Wiener Zentralfriedhof.
Das Areal wurde 2000 gewidmet, 2001 fand die erste Bestattung statt.
Totgeborene Kinder bzw. unmittelbar nach der Geburt verstorbene Kinder werden, sofern die Eltern oder die Familie keine Bestattung privat veranlasst, nach erfolgter Aufbahrung in einfache Kindergräber in der Babygruppe bestattet. Diese Gräber werden von der Stadt Wien für die Dauer von zehn Jahren kostenlos und gebührenfrei zur Verfügung gestellt und mit hölzernen Grabzeichen versehen.
Die Grab- und Gruppenpflege erfolgt durch die Gärtnerinnen und Gärtner der Friedhöfe Wien GmbH und wird von der Stadt Wien finanziert. Die individuelle Grabgestaltung ist nicht vorgesehen, wird aber von der Friedhofsverwaltung geduldet.
Zehn Jahre nach der Bestattung der Kinder werden die Gräber aufgelassen und das verbliebene Grabinventar abgeräumt. Der Termin zur Auflassung wird rechtzeitig bekanntgegeben, damit Eltern das Grabinventar entfernen und, falls gewünscht, das Kind in ein Familiengrab umbetten zu können.
Da für die Babygruppe keine Benützungsrechte vergeben werden, kann die Nutzung der Grabstelle nach dem Ablauf der zehn Jahre nicht verlängert werden.
Quelle: friedhoefewien.at