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Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

  • Medienersteller SAGEN.at
  • Datum
"Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge (zum Beispiel Arbeits-, Militär- und Rettungsflüge) ist die Kennzeichnung von Hindernissen ab 20 m über Grund (zum Beispiel Freileitungen, Seilbahnen, Maste und ähnliches) erforderlich."

Kennzeichnung von Hochspannungsleitung im Vinschgau, Südtirol, Italien.

© Wolfgang Morscher, 5. Juni 2012
In Österreich gemäß Zivilflugplatz-Betriebsordnung, § 68 ;)
"Verspannte Seile und Drähte müssen, unbeschadet der Kennzeichnung ihrer Stützmaste, mit organgefarbenen Warnkörpern nach dem Muster der Anlage 16 gekennzeichnet sein."
 

Medieninformationen

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Flugzeuge
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