auf dem Gräberareal der hingerichteten Widerstandskämpfer auf dem Wiener Zentralfriedhof.
Inschrift:
IM BEREICH DER GRUPPE 40
SIND MEHR ALS TAUSEND
FRAUEN UND MÄNNER BEERDIGT
DIE IN DER ZEIT 1938-1945
VON EINER UNMENSCHLLICHEN
NS-JUSTIZ ZUM TODE VERURTEILT
UND IM WIENER LANDESGERICHT ODER AUF DEM SCHIESSPLATZ
KAGRAN HINGERICHTET WURDEN:
SIE BLEIBEN UNVERGESSEN:
Rund 1000 Frauen und Männer wurden von den Nationalsozialisten 1938 - 1945 im Wiener Landesgericht zum Tod verurteilt und hingerichtet.
Jeweils am Tage der Urteilsvollstreckung verständigte der Vorstand der Untersuchungshaftanstalt Wien 8, Landesgerichtsstraße 11, streng vertraulich die Verwaltung des Zentralfriedhofes über die Überstellung der Leichen.
In einem solchen Schreiben vom 8. November 1944 heißt es etwa über die Beerdigung von fünfzehn
hingerichteten Personen: "Ich nehme Bezug auf die mit der Gemeinde Wien, städt. Leichenbestattung unter Dr.
Rö/Z am 11. 2. 1943 getroffene Vereinbarung und teile mit, dass nachbenannte zum Tode Verurteilte heute
hingerichtet werden. Die Leichen werden durch die Gemeinde Wien in den Abendstunden, etwa 18 Uhr 30 von
der Untersuchungshaftanstalt in die gesperrte Abteilung des dortigen Friedhofes übergeführt, und bitte ich die
Beerdigung sofort durchführen zu lassen.
Die Leichen sind den Angehörigen zur Beerdigung nicht freigegeben, es darf daher außer den Polizeibeamten
an der Beerdigung niemand teilnehmen. [...] Das Polizeiamt Simmering und die Geheime Staatspolizei ist von
der Überführung von hier aus in Kenntnis gesetzt worden."
Am 1. November 1945 gedachte die Stadt Wien auf dem Zentralfriedhof, Gruppe 40, in einer Gedenkfeier jener Opfer des Nationalsozialismus, die im Wiener Landesgericht enthauptet wurden.
Von der Absicht, die Leichen der in der Gruppe 40 begrabenen Opfer zu exhumieren und sie bei einem geplanten Mahnmal zu bestatten, ging die Stadt Wien ab - sie machte die gesamte Gruppe 40 zur Mahn- und Gedenkstätte der Hingerichteten.
Quelle: wiengv.at