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Fresach (Kärnten)-Toleranzbethaus

  • Medienersteller klarad
  • Datum
Das Patent vom 13. Oktober 1781 von Joseph I. ermöglichte den durch den Westfälischen Frieden anerkannten protestantischen Kirchen (Lutheranern und Reformierten) und den Orthodoxen in den Habsburger Kronländern erstmals seit der Gegenreformation wieder die Religionsausübung. Diese Religionsausübung war jedoch weiterhin mit Auflagen verbunden:
Die Eheschließung musste als offizieller Akt weiterhin in der Hand der staatsnahen katholischen Kirche bleiben.
Protestantische Bethäuser unterlagen, ähnlich den 100 Jahre zuvor zugelassenen Artikularkirchen im nördlichen Teil von Ungarn, diskriminierenden baulichen Beschränkungen. Sie durften äußerlich nicht wie Kirchen, sondern mussten wie Bürgerhäuser aussehen. So waren zum Beispiel Rundfenster nicht gestattet. Außerdem mussten sie zumindest 50 m von einer Hauptstraße entfernt liegen und einen von der Hauptstraße abgewandten Eingang haben. Sie durften insbesondere keinen Turm besitzen. Außerdem durfte ein Bethaus nur dann errichtet werden, wenn sich in einem gewissen Gebiet zumindest 100 Familien oder 500 Einzelpersonen zum evangelischen Glauben bekannten.

Dieses Haus wurde 1785 erbaut und gehört jetzt zum Evangelischen Diözesanmuseum in Fresach.
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Kategorie
Kirchen, Wallfahrtskirchen
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klarad
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