Bergerkapelle, auch Bergkapelle und Freyungskapelle genannt; Freiungsgrenzzeichen im Halltal, Absam, Tirol.
Inschrift:
"Diese Kapelle war das Gränzzeichen [=Grenzzeichen] der vom König
Heinrich im Jahr 1325 bestimmten und vom Kaiser Maximilian I.
im Jahr 1491 bestätigten Freiung des Salzberges."
[B]Bergerkapelle - Freiungsgrenzzeichen[/B]
Um das Jahr 1325 erließ König Heinrich besondere Rechte für die Salzberg- und Pfannhausarbeiter.
Ab dieser Kapelle durften die Bergarbeiter nicht von den Organen des Landesgerichtes Thaur angehalten oder verhaftet werden, auch dann nicht, wenn sie ein Malefizverbrechen begangen hatten.
Die Schutzzone erstreckte sich von hier bis zum Talende. Darüber hinaus hatte jeder Salzberger noch eine persönliche Freiung, die aber nur auf leichte Straftaten beschränkt war. Sobald er "sein sagk (den Rucksack oder Schnerfer) auf den ruggen trägt" und mit diesem zur Arbeit auf den Salzberg oder von dort heimwärts zu seiner Behausung ging, unterstand er der Freiung.
Auch für die Pfannhäuser in der Haller Saline galt ein ähnliches Asylrecht. Hier heißt es: Was an Unzucht und Frevel in unserem Pfannhaus geschieht, "als vorr die dachtrupfen gend" (soweit die Dachtraufen gehen), da soll darin gerichtet und gebessert werden und nicht anderswo. Zur Rechenschaft gezogen konnte ein Salzberger oder Pfannhauser nur durch das Berggericht, das mit dem Salzamt vereinigt war.
Die Pfannhaus- und Salzbergfreiung wurde durch die Neuordnung des Berggerichtwesens von Josef II. im Jahre 1780 aufgehoben.
H. Sp."
Quelle: Hans Spötl, Informationstafel in Bergerkapelle.
© Wolfgang Morscher, 6. Oktober 2007