Das Alstereisvergnügen ist ein Volksfest, das in manchen Wintern auf der zugefrorenen Außenalster in der Mitte Hamburgs stattfindet, sofern das Eis eine hierfür ausreichende Dicke und Tragfestigkeit erreicht. Im Februar 2012, nach einer 2 Wochen anhaltenden Kältewelle, fand zum ersten Mal nach 15 Jahren wieder ein offizielles, von der zuständigen Behörde freigegebenes, Alstereisvergnügen (10. /12. Februar 2012) statt. Dieses Mal standen die Buden nicht, wie bei den vergangenen Veranstaltungen mitten auf der Alster, sondern waren aus Sicherheitsgründen am Rande aufgebaut.
Das eigentliche Eisvergnügen findet in der Regel von Freitagmittag bis Sonntag statt, wenn auf der 164 Hektar großen Fläche der Außenalster etwa 150 Buden und Stände aufgebaut werden, die zumeist warme Getränke, wie z. B. Glühwein, oder einen Imbiss anbieten. Während dieser Tage -bei bleibender Eisdecke auch an anderen Wochentagen- nutzen viele Hamburger und auswärtige Besucher die Außenalster zu einem Spaziergang, zum Schlittschuhlaufen oder anderen Eissportarten auf gegebenenfalls selbst von Schnee geräumten Flächen. Eissurfen und Eissegeln sind aus Gründen der Sicherheit jedoch untersagt, wie auch das Betreten des Eises grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt.
Kennzeichnend für diese Veranstaltung ist im Gegensatz zu anderen professionell und kommerziell ausgerichteten Volksfesten, wie dem bis 2018 jährlich im Sommer veranstalteten Alstervergnügen, die Tatsache, dass auch Privatpersonen dort ihre Stände aufstellen, sofern sie hierfür eine der limitierten Genehmigungen erhalten haben. Zudem können mehrere Winter vergehen, ohne dass auf der Außenalster eine ausreichend tragfähige Eisfläche entsteht.
Der Fluss Alster bildet in Hamburgs Stadtmitte den aufgestauten See der Außenalster (bis zu 4,5 Meter tief). In etwa sind mindestens zwei Wochen ununterbrochen starker Frost (bei −10 Grad Celsius oder nach anderen Quellen unter −5 Grad) erforderlich, um eine für das Alstereisvergnügen erforderliche zusammenhängende Eisfläche mit einer mittleren Stärke von 20 cm zu erreichen. Die Schifffahrt, wie die Rundfahrten der Alsterdampfer, werden spätestens bei einer Eisdicke von 10 bis 12 cm eingestellt.
Über die Durchführung eines Eisvergnügens entscheidet die Behörde für Umwelt und Energie. Sie stellt durch Bohrungen an 50 Stellen die Dicke des Eises fest. Diese Eismessungen werden als Eiszustandsbericht veröffentlicht. Zudem fließen weitere Parameter, wie beispielsweise die eingeholte Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes in die Entscheidung ein, ob ein Eisvergnügen stattfindet. Die Abteilung Gewässerschutz als zuständige Wasserbehörde erteilt gegen Gebühr die für jede Person erhältlichen Standgenehmigungen, welche mit einigen Auflagen hinsichtlich der Eissicherheit und des Umweltschutzes verbunden sind und für die je nach verkaufter Ware weitere Genehmigungen und Gebühren anfallen.
Das Betreten des Eises erfolgt auf eigenes Risiko und stellt einen Gemeingebrauch dar, der von der Behörde nicht eigens genehmigt werden muss. Insofern wird das Betreten auch nicht offiziell erlaubt und nur teilweise auf die besonderen Gefahren hingewiesen, die durch dünnere